Wie bereits berichtet, ist die Anhörung zum Planfeststellungsverfahren auf Antrag der Vorhabensträger abgebrochen worden. Ein wichtiger Teilerfolg. Die Vorhabensträger können den Antrag zwar jetzt nachbessern, allerdings erscheint eine Fortführung des Vorhabens angesichts der Weigerung einiger Grundstücksbesitzer zum Verkauf ihrer Grundstücke sowie der Aussage des Amtes, dass eine Zulegung (Bergbautechnisch für Enteignung) von bestimmten Flächen für Lärmschutzmaßnahmen und ähnliches nicht genehmigt werden würde eher unwahrscheinlich.
Aber Sicherheit besteht erst dann, wenn der Antrag zurückgezogen wird !
Hier die Presseschau zum Abbruch der Anhörung: